Anti-Abzocke-Gesetz bei Telefonverträgen
Bereits 2009 hat der Gesetzgeber im Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung eine erste Änderung der Regeln vorgenommen, unter denen Unternehmen und von ihnen beauftragte Call Center ihre Werbeanrufe durchführen dürfen. An der millionenfachen Belästigung durch unerwünschte Werbeanrufe - zum Teil als Umfragen etc. verschleiert - hat dies jedoch wenig geändert. Ganz offenbar lohnt sich der Vertrieb via Telefon nach wie vor und die Privatsphäre der Bürger ist dabei für die Firmen ohne jede Bedeutung. Auch die 2013 ins Gesetz geschriebenen Neuerungen haben zwar zusätzliche Klarheit geschaffen, jedoch das Grundproblem nicht beseitigt, weil auch das neue Gesetz mit grosser Rücksicht auf die Wünsche der entsprechenden Lobbyvertreter formuliert wurde.