Das Buch als Buch gehört dem Autor, aber als Gedanke gehört es – der Begriff ist keineswegs zu mächtig – der Menschheit. Jeder denkende Mensch hat ein Recht darauf. Wenn eines der beiden Rechte, das des Autors oder das des menschlichen Geistes, geopfert werden sollte, dann wäre es, zweifellos, das Recht des Autors, denn unsere einzige Sorge gilt dem öffentlichen Interesse, und die Allgemeinheit, das erkläre ich, kommt vor uns. Victor Hugo
Soweit also die Worte eines grossen Schriftstellers zu diesem Thema. Gegenüber der Menschheit erscheint eine so lange Schutzfrist kaum fair. Das Ziel der Urheberrechte ist schliesslich, dass der Autor von seiner Arbeit leben kann und daraus auch ein angemessenes Einkommen erzielen kann, genauso wie dies der Fall wäre, würde er einer anderen Arbeit nachgehen. Nur endet das Einkommen in allen anderen Tätigkeitsfeldern mit dem Tod - zumindest ist mir kein Fall bekannt, in dem der Arbeitgeber verpflichtet worden wäre, das Gehalt noch für 70 Jahre über den Tod des Arbeitnehmers hinaus weiterzubezahlen. Diese lange Schutzfrist dient also ganz offenbar nicht dem Autor selbst (denn nach seinem Ableben hat er sehr wenig davon) sondern seinen Erben, auf die diese Rechte bei seinem Tod übergehen, oder aber den Konzernen oder Verlagen, denen er diese Rechte zu Lebzeiten verkauft hat. Schaut man sich an, welchen Umsatz grosse Unternehmen mit diesen vom Autor einst gekauften Rechten erzielen und wie verschwindend gering im Vergleich der Umsatz privater Erben mit Urheberrechten ist, so wird schnell deutlich, wer hier der Politik seine Wünsche in die Feder diktiert hat.
Jeder nicht als Autor tätige Bürger kann nur das vererben, was er bis zu seinem Tod erarbeitet hat und an Vermögen besitzt. Die Erben eines Autors jedoch können sich nicht nur über das ererbte Vermögen freuen sondern auch noch über eine schöne Einnahmequelle die weitere 70 Jahre nach dem Ableben des Autors sprudeln wird. Bei den Verwertungsrechten für Filme geht es nicht selten um Millionenbeträge.
Nehmen wir ein Beispiel. J. R. R. Tolkien hat die bekannten Bücher Der Herr der Ringe und Der kleine Hobbit geschrieben, die Filmrechte daran Ende der 60er Jahre für rund 250.000 Pfund verkauft, und ist 1973 verstorben. Nachdem die Filme Einnahmen in Milliardenhöhe generiert haben, wollten die Erben ein Stück vom Kuschen abhaben und klagten aufgrund einer offenbar nicht ganz eindeutig formulierten Beteiligungsklausel auf 220 Millionen Dollar. In diesem Fall wurden die Rechte in der Tat vor dem Tod des Autors verkauft. Aber malen wir uns für einen Augenblick aus, die Erben von Tolkien würden heute diese Rechte verkaufen. Um was für Summen es dabei geht ist ja durch den Prozess offensichtlich geworden. Wo bitte ist die Gerechtigkeit in der Gesellschaft gegenüber 'normalen' Erben, wenn 30-40 Jahre nach dem Tod des Erblassers solch gewaltige Einnahmen ohne eigene Leistung direkt an die Erben fliessen?
Auch Firmen und Verlage, die Rechte ankaufen, hätten bei Ablauf der Urheberrechte mit dem Tod des Autors zwar ein gewisses kalkulatorisches Risiko, was aber soll daran schlimm sein? In anderen Branchen werden Investitionen in Technologien oftmals schon nach weit geringerer Zeit obsolet, einen unangemessenen Nachteil auszumachen fällt daher schwer. Wären die Urheberrechte mit Tolkiens Tod verfallen, wir hätten vielleicht nicht so lange auf eine Verfilmung warten müssen, denn das Risiko, dass ein anderes Filmstudio schneller damit herauskommt wäre ein Anreiz mit solchen Projekten nicht länger als unbedingt nötig zu warten.
Zu diskutieren wäre sogar, ob nicht ein Schutzrecht für eine definierte Maximalzeit (z. B. 30 Jahre) gelten sollte ab der ersten Veröffentlichung eines Werkes und welches dann auch vor dem Tod des Autors ablaufen könnte. Auch hierfür gibt es gute Argumente, die im Detail zu erörtern aber den Rahmen dieses Artikels sprengen würden. Wichtig ist hier zunächst die Anregung überhaupt über das Thema nachzudenken und in einem ersten Schritt hin zu einem faireren Urheberrecht, das die Interessen der Allgemeinheit angemessen berücksichtigt und nicht einseitig die Interessen von Rechteverwertern bedient, eine Begrenzung aller Urheberrechte auf die Lebenszeit des Autors zu erreichen.