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Anti-Abzocke-Gesetz bei Telefonverträgen

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Bereits 2009 hat der Gesetzgeber im Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung eine erste Änderung der Regeln vorgenommen, unter denen Unternehmen und von ihnen beauftragte Call Center ihre Werbeanrufe durchführen dürfen. An der millionenfachen Belästigung durch unerwünschte Werbeanrufe - zum Teil als Umfragen etc. verschleiert - hat dies jedoch wenig geändert. Ganz offenbar lohnt sich der Vertrieb via Telefon nach wie vor und die Privatsphäre der Bürger ist dabei für die Firmen ohne jede Bedeutung. Auch die 2013 ins Gesetz geschriebenen Neuerungen haben zwar zusätzliche Klarheit geschaffen, jedoch das Grundproblem nicht beseitigt, weil auch das neue Gesetz mit grosser Rücksicht auf die Wünsche der entsprechenden Lobbyvertreter formuliert wurde.

Dabei wäre die Lösung so einfach. Hätte man ins Gesetz geschrieben, dass ein telefonisch abgeschlossener Vertrag innerhalb von einem Monat der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden zu seiner Gültigkeit erfordert, das Problem der ungewollt durch Überrumpelung abgeschlossenen Verträge wäre endgültig vom Tisch. Aber um der Wirtschaft diesen Absatzweg nicht zu zerstören, wurde genau dieser eigentlich sinnvolle Weg verworfen. Die Lobby der Call Center Betreiber hat offenbar mit dem üblichen Argument der drohenden Arbeitsplatzverluste ihre Positionen durchgesetzt. Dabei müsste die eigentliche Frage doch lauten:

Sind Arbeitsplätze, die nur dadurch existieren, dass sie andere Menschen belästigen und zu übervorteilen versuchen, wirklich schützenswert?

Ein Klagerecht gegen unerwünschte und eigentlich sittenwidrige und somit unzulässige Anrufe hat man als Privatperson weiterhin nicht, lediglich Verbände (z. B. Verbraucherzentralen) können juristisch gegen Firmen vorgehen. Wenn eine Firma nun per aufgezeichnetem Gespräch ein "JA" zum aufgeschwatzten Vertrag belegen kann und die knappe Widerrufsfrist von 14 Tagen verstrichen ist, dann obliegt es dem Opfer der unlauteren Telefonwerbung den Beweis zu erbringen, dass der Anruf sittenwidrig und der Vertragsabschluss somit ungültig war. Wer sich ein klein wenig mit der Materie Call Center beschäftigt, der lernt schnell, dass hier mit psychologisch ausgeklügelten, exakt definierten Gesprächsskripten alles versucht wird, den telefonischen Vertragsabschluss zu erreichen. Gerade ältere oder mit Telefonvertrieb nicht vertraute Personen sind dieser ausgeklügelten Vertriebsform gegenüber fast hilflos und besitzen zudem meist nicht das nötige Wissen, wie im Nachhinein solch ein telefonisch zustandegekommener Vertrag noch rechtzeitig zu kündigen ist.

Wir meinen: Ein perfektes Beispiel für ein Gesetz, dass nur dem Namen nach die Bürger vor Abzocke schützt. In Wahrheit aber erlaubt es der Wirtschaft ihre fragwürdigen Vertriebsmethoden weiterhin anzuwenden, während der Bürger mit ein paar kleinen Detailverbesserungen abgespeist wird.

Gernot Ortmanns

Als klinisch tätiger Arzt und ehemaliger Unternehmensberater und Projektmanager ist das Spektrum der Themen, die mich interessieren sehr breit. Die sehr internationale Ausrichtung - ich habe neben Deutschland auch in Australien und der Schweiz gelebt und gearbeitet - verleiht mir eine Perspektive, die ich ohne diese Erfahrung so nicht hätte. Ich hoffe, ich kann meinen geneigten Lesern ein Stückweit diese Perspektive vermitteln und zu einer differenzierteren, vielschichtigeren Sicht der Dinge beizutragen.

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