Zum 15.6.2017 ist die EU Roaming Verordnung in Kraft getreten, die das Leben für Handynutzer innerhalb der EU vereinfachen soll. Doch das Motto “Roam like at Home”, frei übersetzt soviel wie “sich so frei zu bewegen, wie zuhause”, ist zwar in vielen Fällen erfüllt, sie greift aber zu kurz, wenn man das Ergebnis an den ursprünglichen Zielen und an den Prinzipien der EU misst. Zu letzteren zählt neben der kompletten Freizügigkeit, also dem Recht sich uneingeschränkt innerhalb der EU zu bewegen und zu arbeiten, egal aus welchem anderen EU-Land man kommt - auch der freie und ungehinderte Warenverkehr. Mobilfunkdienstleistungen sind natürlich keine Ware im engeren Sinne, trotzdem hätte es der EU gut angestanden, auch hier ihre Prinzipien als Massstab anzulegen. Statt dessen bekommen wir nun noch mehr Fussnoten und Ausnahmeregelungen in unsere Mobilfunkverträge.
Urheberrecht - hält 70 Jahre länger als der Urheber
geschrieben von Gernot Ortmanns Sonntag, 18 Juni 2017Urheberrechte sind kein einfaches Thema, denn es gilt eine Balance zu finden zwischen den Ansprüchen des Urhebers eines Werkes, die Früchte seiner Arbeit zu geniessen und angemessene materielle Vergütung zu erhalten und den Ansprüchen der Allgemeinheit, nach angemessener Zeit dieses Werk frei nutzen zu können. Nun sollte man eigentlich annehmen, dass ein Urheberrecht das bis zum Tod des Autors sein Werk schützt dessen Interessen auf jeden Fall ausreichend berücksichtigt. Aber das Urheberrecht ist stark einseitig auf die Vorteile des Autors - bzw. derjenigen, die die Rechte von ihm kaufen - ausgelegt. Bereits die frühe Gesetzgebung zu diesem Thema sah eine deutlich über den Tod hinausgehende Schutzfrist von 30 Jahren vor. Diese wurde dann im Laufe der Zeit noch mehrfach verlängert und beträgt seit 1965 stolze 70 Jahre über den Tod hinaus. Aber ist das fair der Allgemeinheit gegenüber?
Bereits 2009 hat der Gesetzgeber im Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung eine erste Änderung der Regeln vorgenommen, unter denen Unternehmen und von ihnen beauftragte Call Center ihre Werbeanrufe durchführen dürfen. An der millionenfachen Belästigung durch unerwünschte Werbeanrufe - zum Teil als Umfragen etc. verschleiert - hat dies jedoch wenig geändert. Ganz offenbar lohnt sich der Vertrieb via Telefon nach wie vor und die Privatsphäre der Bürger ist dabei für die Firmen ohne jede Bedeutung. Auch die 2013 ins Gesetz geschriebenen Neuerungen haben zwar zusätzliche Klarheit geschaffen, jedoch das Grundproblem nicht beseitigt, weil auch das neue Gesetz mit grosser Rücksicht auf die Wünsche der entsprechenden Lobbyvertreter formuliert wurde.